Normalerweise ist bei Volljährigkeit eines Kindes, also Erreichen des 18.
Je nach Höhe des Einkommens wird der Aufstockungsunterhalt dann herunter- oder aufstockt.
Können in einem Pflegeheim untergebrachte Eltern die Heimkosten nicht zahlen, müssen ihre erwachsenen Kinder je nach eigenem Einkommen Elternunterhalt leisten.
Das Sorgerecht fĂĽr den kleinen ErdenbĂĽrger hat hier erst einmal die Mama.